AGB

AGB

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

  1. Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen können.
  2. Die Haftung des Anlagebeteibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile oder nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehörende Fahrzeugteile (z.B. Spoiler, Antenne, Zierleisten o.ä.) sowie Folgeschäden (z.B. Lackkratzer) verursacht worden sind, außer den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  3. Die Benutzerhinweise / Bedienungshinweise / Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.
  4. Der Kunde hat die in der Betriebsanleitung seines Fahrzeugs aufgeführten Empfehlungen für die Benutzung einer automatischen Waschanlage zu beachten.
  5. Der Kunde / Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen. Der Betreiber der Anlage haftet maximal für unmittelbare Schäden.
  6. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  7. Auch bei ordnungsgemäßer Funktion der Waschanlage und Einhaltung aller genannten Anweisungen und Hinweise kann ein Restrisiko für einen Fahrzeugschaden nicht ausgeschlossen werden.